Wie steht es in Ihrem Erbfall mit der finanziellen Absicherung Ihres pflegebedürftigen Kindes?

Wussten Sie, dass die normalerweise durch das Sozialrecht gesicherte Unterbringung im Erbfall Ihr Kind mit Behinderung selbst bezahlen muss? Sein ererbtes Vermögen wird dann für seine Pflege eingesetzt. Das Erbe kommt nicht Ihrem Kind zugute.

 

Doch das können Sie verhindern:

Mit dem sogenannten "Behindertentestament".

 

Sie sollten dringend handeln, wenn…

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Sie noch kein Testament errichtet haben.


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Ihr Testament eine Begünstigung Ihres Kindes mit Behinderung vorsieht.


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Ihr Kind mit Behinderung volljährig und ohne gesetzliche Betreuung ist.


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zugunsten Ihres Kindes mit Behinderung eine Lebensversicherung besteht.


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Ihr Kind mit Behinderung in einem Wohnheim lebt oder in einer Behindertenwerkstatt arbeitet.


 

Ich berate Sie in Ihrer besonderen Lebenssituation ganz individuell und unter Berücksichtigung Ihrer familiären Verhältnisse. Steuerliche und erbrechtliche Gesichtspunkte werden dabei optimal berücksichtigt.

 

Damit Ihr Kind vor dem Sozialregress geschützt ist, sein Vermögen dauerhaft gesichert wird und Zahlungsprobleme für Angehörige nicht entstehen können!

 

Zu meiner Person

RA Luitwin Kiefer

Ich kann auf einen reichen Erfahrungsschatz in der Erstellung und vor allem der Abwicklung von "Behindertentestamenten" zurückgreifen.

Seit 1992 bin ich als Rechtsanwalt tätig.

Seit 1997 bin ich ausschließlich auf die Gestaltung von "Behindertentestamenten" spezialisiert.

 

Meine Stärke besteht darin, komplexe Situationen rasch zu erfassen und rechtlich so individuell zu gestalten, dass Ihr persönliches Ziel dauerhaft erreicht wird.

 

Übersichtlich und verständlich erkläre ich Ihnen im Beratungsgespräch Schritt für Schritt alle einzelnen relevanten Punkte, bis keine Frage mehr offen ist. Sie sollten nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben, sondern durch die Beratung das gute Gefühl entwickeln, mit Ihrem Testament Ihre Familie zu 100% abgesichert zu haben. Und nach der Erstellung Ihres Testamentes bin ich auch zu einem späteren Zeitpunkt bei Veränderungen oder Fragen jederzeit für Sie da.

 

Ich berate ausschließlich Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern, daher komme ich für ein Erstberatungsgespräch zu Ihnen nach Hause und zwar deutschlandweit.

 

Sichern Sie jetzt das Erbe Ihres Kindes mit Behinderung durch ein Behindertentestament ab!

Für weitere Auskünfte bin ich gerne persönlich für Sie da. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir:

 

Tel. 0 62 02 57 66 57

 

Luitwin.Kiefer(at)t-online.de

 

RA Luitwin Kiefer

Richard-Wagner-Str. 23

68723 Schwetzingen

Mit freundlichen Grüßen RA Luitwin Kiefer

qualifiziert · bundesweit · jederzeit